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Version vom 7. Oktober 2012, 22:47 Uhr von Karl Kirst (Diskussion | Beiträge)
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- ↑ Anm. zur Quelle: Werden Bilder mit einem Graphikprogramm ab- oder nachgezeichnet, so muss auch die Quelle des Ursprungsbildes angegeben werden.
- ↑ Anm. zum Urheber: Bitte beachte, dass man durch Abzeichnen oder Fotografieren eines urheberrechtlich geschützten Gegenstandes in der Regel kein Urheberrecht erwirbt. Daher ist in einem solchen Fall die Genehmigung desjenigen einzuholen, der das Urheberrecht an dem Ursprungsgegenstand besitzt. Dazu bitte die Seite Bildrechte lesen.