10a 2019-20

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Inhaltsverzeichnis

Sozialkunde

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem ich das gestern gelernt habe, wollen wir mal sehen, ob es klappt. Ihr wisst, dass wir uns derzeit mit unserer Verfassung, dem Grundgesetz (GG) beschäftigen. Nach den Erfahrungen aus der NS-Zeit wollte die verfassungsgebende Versammlung, der Parlamentarische Rat unsere Grundordnung auf ein sicheres Fundament stellen. Der Verfassungskern wird daher durch die Ewigkeitsklausel Art. 79 III GG als unveränderbar geschützt. Ihn selbst kann man wegen der Normenlogik natürlich auch nicht ändern. Insbesondere werden Art. 1 GG und Art. 20 GG geschützt.- Die Artikel 1 - 19 GG regeln das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und der staatlichen Gemeinschaft. Der unveränderbare Artikel 1 schützt die Menschenwürde und die Menschenrechte und bestimmt sie als unmittelbar geltendes Recht, an das die Staatsorgane gebunden sind und das durch Bürgerklage auch vor dem Bundesverfassungsgericht einklagbar ist. Die Artikel 2 - 19 GG konkretisieren die Menschenwürde und die Menschenrechte und ergänzen diese durch bürgerliche Grundrechte (vgl. TA und Info-Blatt). - Die Art. 20 ff. GG regeln das Gemeinschaftsleben. Hier interessieren zunächst die Grundsätze des Art. 20 GG, der als unveränderbar geschützt ist. Die Grundsätze unseres Staatsverständnisses lauten: Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat. Über die Demokratie haben wir schon gesprochen (vgl. TA). Hierzu ein paar Aufgaben:

1. Was heißt Demokratie? (Worterklärung und grundsätzliche Bedeutung)

2. Warum darf Prof. Dr. Piazolo die Schulen schließen? (Wer ist das und was berechtigt ihn dazu?)

3. Erkläre die Kommunalwahlen vom 15.03.2020 unter demokratischen Gesichtspunkten!

Euere Antworten könnt Ihr mir per E-Mail schicken (woleng@directbox.com). In den nächsten Tagen werde ich euch hier in rsg-wiki über den Rechtsstaat, den Bundesstaat, den Sozialstaat und über die abwehrbereite Demokratie informieren. Bei Langeweile habt Ihr dann wenigstens was zu lesen und zu lernen. - Fein! W.E.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

bis heute morgen 23.03/8.40 habe ich 13 Hausaufgaben erhalten, für die ich mich bedanken möchte. Bitte sagt all denjenigen, die unsere Seite noch nicht entdeckt haben oder säumig sind, sie möchten sich bitte darum kümmern. Die Bearbeitung der HA reicht von sehr fleißig bis schlampig. Insgesamt ist aber der Ansatz der Bearbeitung falsch. Ihnen stehen Tafelanschrieb, Buch, Grundgesetz und Internet zur Verfügung. Viele von Ihnen haben meist das Internet genutzt, um die empirische Sachlage zu Herrn Prof. Dr. Piazolo und zur Kommunalwahl zu klären. Das ist schön und gut, aber sozialkundlich sollen Sie diese Wirklichkeit ja verstehen, reflektieren, erklären können. Darüber haben Sie mit Hilfe der anderen Mittel zu wenig nachgedacht. Sie müssen - auch im Hinblick auf die kommende Kursphase - darauf achten, das im Unterricht Gelernte auch anzuwenden. Wenn Sie im Internet googeln, was Demokratie heißt, wer Herr Piazolo ist und was die Kommunalwahlen sind und diese Information zusammenfassen, haben Sie genau den Schritt zum Verständnis des Gelernten nicht geleistet, weil Sie es nicht angewandt haben. - Wie geht das?

1. Demokratie setzt sich zusammen aus "demos" (altgrch.) = das Volk und "kratos" = Herrschaft, also Volksherrschaft (Internet). Das Grundgesetz definiert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." (Art. 20 II GG) Wir haben dies das Prinzip der Volkssouveränität genannt: Das Volk ist Träger und Ursprung der Staatsgewalt.
2. Herr Prof. Dr. Piazolo ist Minister für Unterricht und Kultus im Kabinett Söder (Internet). Er hat also das Staatsamt eines Ministers des Bundeslandes Bayern inne und ist als solcher ein Träger der Staatsgewalt. Dazu muss er vom Volk legitimiert worden sein. Wir nannten dies die Legitimationskette. Sie sieht hier in etwa so aus: Bei den Landtagswahlen erhielt die CSU die Mehrheit und bildete zusammen mit den Freien Wählern eine Regierung. Für diese Regierung wurde Herr Piazolo ernannt und vereidigt und mit dem Ressort (Fachgebiet) Unterricht und Kultus betraut. Das berechtigt ihn demokratisch, die Staatsgewalt im Rahmen der Gesetze über Unterricht und Kultus auszuüben. Ein solcher Rechtsakt war auch die Schließung der Schulen nach einem Kabinettsbeschluss der Regierung auf der Grundlage eines Gesetzes, in diesem Fall des Infektionsschutzgesetzes (§28 Abs.1 Satz 1).
3. Die Kommunalwahl vom 15.03. (vgl. ausgeteilte Broschüre) war eine doppelte Wahl auf zwei Ebenen. Die Wahl fand statt für Städte und Gemeinden sowie für den Bezirkstag. Gewählt wurden die Volksvertreter für den Gemeinderat, den Stadtrat oder den Bezirkstag. Der Bezirkstag ist die politische Ebene zwischen den Kommunen (Städte und Gemeinden) und dem Land Bayern, das zur Bundesrepublik Deutschland gehört. Gewählt werden auch die Bürgermeister und Landräte, die so als Amtspersonen eine direkte demokratische Legitimation besitzen, weil sie direkt vom Volk als Person gewählt werden. In und durch die Wahlen nimmt die Staatsgewalt ihren Ursprung. Wer gewählt wird, ist demokratisch legitimiert, die Staatsgewalt auszuüben. Die Übertragung der Staatsgewalt geschieht in der Demokratie aber immer nur auf Zeit. Wir sprechen von einer Wahl-, Amts- oder auch Legislaturperiode. Nach Ablauf einer gewissen Zeit müssen sich alle Mandats- und Amtsträger wieder der Wahl stellen. Dieses Grundprinzip der Demokratie nannten wir Periodizität. Damit die Wahl selbst demokratisch fair und offen ist und nicht ihr Ausgang durch die bisherigen Inhaber der Staatsgewalt so manipuliert wird, dass praktisch vor der Wahl schon feststeht, wer nach der Wahl gewonnen haben wird (gelenkte oder autoritäre Demokratie), sind eine Reihe von Bedingungen nötig, auf die ich hier nicht im Einzelnen eingehen kann. Demokratisch entscheidend ist, dass die zur Wahl stehenden Personen und Parteien mit ihren Programmen eine öffentliche Diskussion führen konnten (transparenter und fairer Wahlkampf), dass alle Wähler frei entscheiden konnten und die Wahlergebnisse bei der Auszählung nicht verfälscht werden.


Da die hier gegebene Antwort doch einige Elemente enthält, die für Sie neu sind, sollten Sie dies alles erst einmal geistig verarbeiten, ehe ich Sie mit dem Rechtsstaat traktiere!

Guten Tag!

Heute (28.03.2020) also der Rechtsstaat! - Sie finden dazu einige Informationen in Ihrem Buch auf den Seiten 80/81. Das Bundesverfassungsgericht werden wir bei der Organlehre besprechen. Das folgende Info-Blatt stellt die Grundzüge des Rechtsstaats dar. Sie können das auch in Q 11 und anderweitig brauchen.

                                       Der Rechtsstaat

Der Rechtsstaat ist kein Willkürstaat. In einem Willkürstaat regiert der Machthaber nach eigenem Gutdünken, sei dies nun eine Person, also ein Diktator, oder ein Gremium, also eine Staatspartei oder ein Wächterrat. Im Rechtsstaat ist der Machthaber demokratisch legitimiert. Wer Staatsgewalt ausübt, muss dazu letztlich demokratisch legitimiert worden sein. Der Staat hat darum das Gewaltmonopol. Dabei domestiziert der Rechtsstaat die Staatsgewalt.

Durch die Ewigkeitsklausel des Verfassungskerns (siehe dort) wird der Staat auf Grundwerte und Grundnormen verpflichtet, die seine materiale Grundlage darstellen und auch dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen sind.

Dabei wird die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (Art. 20 II Satz 2 GG) Das ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative, deren besondere Organe wir noch besprechen. Die Staatsgewalt muss gemäß der Verfassung nach Recht und Gesetz ausgeübt werden (Art. 20 III GG). Staatliche Tätigkeit (Exekutive) steht unter der Herrschaft des Rechts. Gesetze müssen den Maßstäben des GG genügen (Legislative). Im Zweifelsfall entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Judikative) in einer Normenkontrolle. Weiterhin muss eine gesetzliche Maßnahme einem legitimen Staatsziel dienen, z.B. Gesundheit der Bevölkerung, und geeignet sein, dieses zu erreichen, z.B. Ausgangsbeschränkungen. Dabei muss die gesetzliche Maßnahme das geringste notwendige Mittel sein, z.B. Kontaktsperre, um gefährliche Ansteckung zu unterbinden, und auch dem Betroffenen zumutbar, z.B. viele können zu Hause bleiben, sein. Gesetzliche Maßnahmen unterliegen also dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot des Übermaßes.

Der Rechtsstaat bietet dem Bürger eine Rechtssicherheit und eine Rechtsklarheit. Gesetze sollen klar und verständlich formuliert sein. Der Bürger muss sich auf gesetzliche Regelungen verlassen können. Darum gelten für gesetzliche Änderungen gegebenenfalls Übergangsfristen, z.B. wird das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht schlagartig, sondern allmählich von 65 auf 67 erhöht. Ausnahmsweise dürfen Gesetze auch rückwirkend gelten, um bei der demokratischen Diskussion um die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen zu werden, z.B. vernünftige Stichtagregelung bei Einführung der Mietbremse, damit die Miete nicht noch schnell vor der gesetzlichen Regelung erhöht wird. Sollte der Bürger sich durch die Maßnahmen der öffentlichen Gewalt dennoch in seinen Rechten verletzt fühlen, gewährt der Rechtsstaat dem Bürger Rechtsschutz. Dem Bürger steht bei Beschwerden der Rechtsweg offen, sog. Rechtswegegarantie (Art. 19 IV GG), bei Verfassungsbeschwerden auch der Gang vors Bundesverfassungsgericht, die sog. Bürgerklage (Art. 93 I Nr. 4 a GG). Der Rechtsschutz des Bürgers ist entlang der Gewaltenteilung des Staates (Art. 20 II GG) organisiert: Der Bürger kann sich auf administrativem Wege bei der Exekutive selbst beschweren (Widerspruchsverfahren); er kann auf juristischem Wege vor Gerichten, der Judikative also, klagen (Klageverfahren) oder er kann auf politischem Wege sich an seine politischen Vertreter, der Legislative also, wenden (Petitionsverfahren nach Art. 17 GG). Dabei gilt insbesondere die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt (Art. 97 GG). Außerdem werden dem Bürger eine Reihe prozessualer Grundrechte gewährt: Das Recht auf einen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG), der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG), keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG) und nur eine Strafe für eine Tat (Art. 103 III GG).

Schließlich hat der Bürger noch das Recht auf Widerstand „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, (…) wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Art. 20 IV GG)

Heute (02.04.2020) stelle ich den Sozialstaat vor:

Der Sozialstaat

Nach Art. 20 I GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein „sozialer Bundesstaat“. Unsere Gesellschaft soll keine Ansammlung von Egoisten sein, sondern nach einem personalen Menschenverständnis stehen wir für einander ein, schützt die Gemeinschaft den schwachen Einzelnen und verpflichtet den starken Einzelnen auf die Gemeinschaft hin. So stehen Ehe und Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (Art. 6 I GG) und hat insbesondere jede Mutter „Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“ (Art. 6 IV GG). Umgekehrt wird zwar das Eigentum garantiert (Art. 14 I GG), aber „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Art. 14 II GG)

Der Sozialstaat strebt nach sozialer Gerechtigkeit. Diese ist allerdings ein vielschichtiger Begriff und lässt sich nicht ein für alle Mal verbindlich definieren. Je nach wirtschaftlicher und sozialen Entwicklung sowie dem gesellschaftlichen Bewusstsein wird soziale Gerechtigkeit anders verstanden und ausgestaltet. Das kann ein Ausbau des Sozialstaates sein, z. B. die Arbeitslosenversicherung oder die Einführung des Mindestlohnes, aber auch ein Rückschnitt, z.B. Hartz IV in der Agenda 2010. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die sozialen Verhältnisse im Sinne eines gerechten Ausgleichs zwischen Reichen und Armen, Starken und Schwachen immer wieder neu zu regeln, um den sozialen Frieden zu wahren und zu stärken. Dabei folgt das sozialstaatliche Handeln zwei Prinzipien:

Das Solidaritätsprinzip (auch Solidarprinzip): Die Mitglieder einer Gemeinschaft tragen nach ihren individuellen Kräften zur Gemeinschaft bei, die im Notfall alle Mitglieder gleichermaßen unterstützt, z.B. erhebt die gesetzliche Krankenkasse die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen ihrer Mitglieder, gewährt aber im Krankheitsfall die gleichen Leistungen für alle, unabhängig vom individuellen Beitrag oder Krankheitsrisiko.

Das Subsidiaritätsprinzip: Die Gesellschaft besteht aus einzelnen Personen, die in größeren und kleineren Gruppen miteinander verbunden sind. Zunächst muss jede einzelne Person, aber auch jede Gruppe selbstbestimmt und eigenverantwortlich leisten, was sie leisten kann, ehe die größere oder höhere Gruppe unterstützend und helfend, also subsidiär, eingreift. Dabei stehen Förderung durch Forderung und Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund, z.B. wenn die Familie mit der Erziehung eines Kindes überfordert ist, berät das Jugendamt die Familie, ehe es notfalls in einer Einrichtung der Jugendhilfe die Erziehung zeitweise übernimmt.

Nach diesen Handlungsprinzipien haben Gesetzgebung und Rechtsprechung das Sozialstaatsgebot in allen Lebensbereichen auf vielfältige Weise umgesetzt, z.B.

• Die gesetzlichen Sozialversicherungen: Jeder Arbeitnehmer muss gegen Alter, Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit versichert sein.

• Die soziale Marktwirtschaft: Der Arbeitnehmer wird vor den freien Kräften des Marktes geschützt, u.a. durch Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz.

• Die Einkommenssteuer: Steuerfreies Existenzminimum, Realeinkommen wird versteuert, der prozentuale Hebesatz steigt mit dem Einkommen, keine Doppelbesteuerung

• Die Ausbildung: Lehr – und Lernmittelfreiheit, Kostenfreiheit des Schulweges, Förderunterricht, Schüler- und Studenten-BaFöG, Rabatte für Schüler und Studenten

• Ehe und Familie: Ehegattensplitting, Kindergeld, Mutterschutz und Elternzeit

Einträge vom 26.04.2020

Wir beschäftigen uns derzeit mit den Strukturprinzipien unseres Gemeinschaftswesens nach Art. 20 GG. Das sind die Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und des Bundesstaates. Die ersten drei haben wir schon besprochen. Heute also der Bundesstaat. Die Karikatur M1 S.89 in Ihrem Buch wirkt etwas veraltet, das Rauchverbot kann aber durch Corona ersetzt werden, denn auch hier sind die Regelungen ja durchaus unterschiedlich. Dieses Durcheinander wirkt zunächst ein wenig befremdlich und Sie fragen sich vielleicht, was das soll. Wie so oft liegt die Antwort in den Erfahrungen mit der NS-Zeit. In einem föderalen Staat kann nicht wie in einem zentralen Staat von oben nach unten durchregiert werden. Durch die vertikale Gewaltenteilung in Bund - Länder und Gemeinden wird die Gefahr einer diktatorischen Machtübernahme gemindert. Damit aber anderseits kein heilloses Durcheinander entsteht, müssen die politischen Ebenen ständig miteinander kommunizieren und kooperieren. Wie das funktioniert, sehen Sie derzeit an den Teleschaltungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer. Selbstverständlich bedarf es aber auch rechtlicher Regelungen und Institutionen, die für eine Balance sorgen sollen. Eine Grundinformation bietet Ihnen hierzu Wissen kompakt S. 93. Was der Bundesrat ist und macht werden wir noch bei der Organlehre sehen. Ein Grundverständnis für den Bundesstaat oder Föderalismus erhalten sie auch aus dem angefügten Info-Blatt. Die Gesetzgebung vgl. M3/M4 S. 90/91 werden wir noch gesondert betrachten. Augenblicklich interessant ist, dass das Gesundheitswesen und die Kulturhoheit Ländersache ist (M4). M5 S.91 f. diskutiert Vor- und Nachteile des Föderalismus. Wenn Sie sich diese Seite gut durchlesen, können sie auch die Vor- und Nachteile des Föderalismus in der Coronakrise beschreiben. Dies bitte ich Sie schriftlich zu tun und mir bis Do.30.04 zuzuschicken.

Hier noch das Info-Blatt:

                                           Der Bundesstaat
                        
                            (nach der Bundeszentrale für politische Bildung)


Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. 16 Bundesländer, die als Staaten gelten, haben sich zusammengeschlossen und sich eine gemeinsame Regierung gegeben. (Das unterscheidet sie von einem Staatenbund, der keine gemeinsame Regierung hat.) Die Bundesrepublik Deutschland bildet eine politische Einheit sowie eine Rechts- und Wirtschaftseinheit. Das bedeutet: Deutschland besitzt eine gemeinsame Verfassung, das Grundgesetz, ein gemeinsames Parlament, den Deutschen Bundestag, und eine Bundesregierung.

Überall im Bundesgebiet gelten die gleichen Bundesgesetze. Die Wirtschaftsordnung, die Währung, Maße und Gewichte sind gleich. Das Grundgesetz verlangt, dass im gesamten Bundesgebiet einheitliche bzw. gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen.

Daneben haben die Länder ihre eigenen Verfassungen, Regierungen und Verwaltungsbehörden. Landesparlamente beschließen eigene Landesgesetze, z.B. für das Schulwesen. Das Grundgesetz regelt, welche Gesetzgebung dem Bund und welche den Ländern zusteht.

Bund und Länder arbeiten eng zusammen. Im Bundesrat beteiligen sich die Länder am Zustandekommen von Bundesgesetzen. Dort haben sie - je nach Einwohnerzahl - zwischen 3 und 6 Stimmen, die die jeweilige Landesregierung geschlossen abgeben muss. Die Länder können im Bundesrat Veränderungen von Bundesgesetzen erzwingen und sie im äußersten Fall sogar zu Fall bringen, obwohl der Bundestag sie bereits beschlossen hat (Gesetzgebung). Die Länder führen auch die meisten Bundesgesetze mit ihren Beamten aus, denn der Bund verfügt nur in wenigen Bereichen, wie z.B. Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bundespolizei und Zoll, über eigene Behörden. Der Bund wiederum beteiligt sich mit finanziellen Zuschüssen an vielfältigen Projekten der Länder.

Die wirtschaftliche Leistungskraft der Bundesländer ist sehr unterschiedlich. Damit es trotzdem überall in Deutschland etwa gleiche Lebensverhältnisse gibt, müssen reichere Bundesländer im so genannten Länderfinanzausgleich ärmeren etwas von ihren Steuereinnahmen abgeben. Außerdem erhalten finanzschwache Länder Sonderzahlungen aus der Bundeskasse.

Die bundesstaatliche Ordnung in Deutschland darf nach Artikel 79 GG auch mit einer noch so großen Mehrheit nicht abgeschafft werden. Dagegen sind Reformen des deutschen Föderalismus möglich (Föderalismusreform).

Einträge vom 29.04.

Mit nur drei Arbeiten ist der Rücklauf eher spärlich. Sie sollen sich durchaus stärker beteiligen. Von manchen habe ich noch nie nix gehört/gelesen! Das ist schade. Erfreulich ist, dass die drei Arbeiten sehr ordentlich sind. Eine Gegenüberstellung der Argumente für und gegen den Föderalismus bei Corona ist so gut und ausführlich, dass ich sie hier einstelle:

Vor- und Nachteile des Föderalismus in Zeiten von Corona

Vorteile:

 Die regionalen staatlichen Institutionen können im Fall von Corona die Lage in ihrer zuständigen Region genau einschätzen und mit auf die örtliche Situation zugeschnittenen Maßnahmen reagieren. Da die Pandemie nicht in allen Regionen gleich stark auftritt, sind verschiedene Maßnahmen, je nach auftretender Situation effektiver und sinnvoller, als eine einheitliche Regelung für alle Regionen.

 Die betroffenen Bürger können sich durch die regionalen staatlichen Stellen ohne großen Zeitaufwand und unkompliziert Informationen über die aktuelle Lage und die geltenden Maßnahmen einholen.


 Durch die Kommunikation zwischen den verschiedenen staatlichen Organen kann eine bessere Absprache über einheitliche Maßnahmen stattfinden, die für alle Bundesbürger gelten und Wirkung zeigen. Diese Absprache bewirkt auch eine bessere Koordination der medizinischen Versorgung oder ein Sicherstellen der wichtigen Handelswege.

Nachteile:

 Aufgrund der teilweise langwierigen Verhandlungen zwischen den staatlichen Organen kann wertvolle Zeit im Kampf gegen die Pandemie verloren gehen.

 Da jedes Bundesland eigenständige Maßnahmen gegen Covid-19 trifft, besteht die Gefahr, dass manche Bundesländer laschere Maßnahmen verhängen als andere. Dies kann zu einem negativen Einfluss auf die Bekämpfung der Pandemie führen. Auch könnte die Frage aufkommen, warum die Bürger in dem einen Bundesland striktere Regelungen befolgen müssen als Bürger in einem anderen Bundesland.


 Die verschiedenen Geltungsbereiche führen zu uneinheitlichen Vorschriften, die für Verwirrung unter den Bürgern sorgen, da viele Bürger die Unterschiede zwischen den Regelungen ihres eigenen Bundeslandes, zu denen anderer Bundesländer nicht kennen.

Heute wenden wir uns der abwehrbereiten Demokratie zu. Leider lässt uns Ihr Buch hier ziemlich im Stich. Auf den Seiten 82 und 83 werden zwar "Herausforderungen für die Demokratie" dargestellt, aber der Missbrauch des Demonstrationsrechts durch gewaltbereite Chaoten hat wenig mit der abwehrbereiten Demokratie zu tun. Die abwehrbereite Demokratie ist die Schlussfolgerung aus den Erfahrungen der Weimarer Republik in der Abwehr antidemokratischer Kräfte, insbesondere der Nationalsozialisten. Die Demokratie soll ihren Feinden keine Plattform bieten, gegen sie zu agitieren. Das Beispiel von Joseph Goebbels zeigt, was gemeint ist: Goebbels ätzte damit, ein IdF zu sein, ein Inhaber der Freifahrkarte bei der Reichsbahn, die jedem Abgeordneten zustand. Außerdem meinte er, es mache so viel Spaß, den deutschen Außenminister Stresemann bei der Debatte über die Verträge von Locarno zu fragen, warum er mit einer jüdischen Frau verheiratet sei. Die Vorteile mitnehmen und ansonsten den Betrieb stören, um die Demokratie ad absurdum zu führen, um das Parlament als "Schwatzbude" zu diffamieren und diskreditieren, das kann nicht der Sinn demokratischer Rechte und Einrichtungen sein. Das Problem ist: Wie kann man die Demokratie schützen, ohne selbst intolerant und undemokratisch zu erscheinen?

Mit dem Verfassungskern nach Art. 79 III GG (siehe dort) werden der Wert "Würde des Menschen" und die Grundsätze des Gemeinwesens auch dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen. Der Staat wird auf ein festes Fundament gestellt. Wir sprechen von einem materialen Rechtsstaat, der allererst die demokratische Meinungsbildung ermöglichen und erhalten soll.

Die Grundrechte der Bürger stehen vor den Grundsätzen des Gemeinwesens. Sie sind unmittelbar geltendes Recht. Für sie ist mit der Bürgerklage (Art. 93 I Nr.4a GG) ein eigener Rechtsweg eröffnet. Außerdem bezieht sich die Bürgerklage auch auf grundrechtsähnliche Rechte, nämlich den Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 GG), das Wahlrecht (Art. 38 GG) und prozessuale Grundrechte nach Art. 101, 103 und 104 GG. Der Staat ist für den Menschen da, nicht umgekehrt die Menschen für den Staat, der dann als Machtinstrument für eine kleine Clique von Menschen oder gar für einen Diktator dient.

Wer bestimmte Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) missbraucht, der verwirkt diese Grundrechte. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht.(Art. 18 GG) Umgekehrt haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (Art. 20 IV GG).

Parteien, die für die politische Willensbildung sehr wichtig sind, haben Verfassungsrang (Art. 21 GG). Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Ihre Finanzierung muss transparent sein. Verfassungswidrige Vereinigungen können vom Innenminister, verfassungswidrige Parteien vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.

Die Politik hat den Primat gegenüber dem Militär, die Bundeswehr wird vom Parlament geführt und kontrolliert. Wir haben ein Parlamentsheer, d.h. auch das Parlament beschließt den Einsatz der Bundeswehr, nicht die Regierung oder gar der Kanzler.

Hoheitliche Befugnisse werden von Beamten wahrgenommen, die zum Staat in einem besonderen Dienst und Treueverhältnis stehen, auf die Verfassung vereidigt werden und die Gewähr bieten müssen, jederzeit für die FDGO einzutreten (Art. 33 GG). Im Abwehrkampf gegen den Terrorismus wurde 1979 sogar ein Gesetz erlassen, sog. Radikalenerlass, das es erlaubte, die Verfassungstreue von Bewerbern für den Staatsdienst zu überprüfen. Damit sollte der "Gang durch die Institutionen", die Unterwanderung des Staates durch demokratiefeindliche Kräfte unterbunden und vermieden werden. Seit übrigens die AfD für den Verfassungsschutz zu einem Verdachts-, ja Prüffall geworden ist, sind schon mehrere Mitglieder ausgetreten, um ihren Beamtenstatus zu schützen.

Damit ist die "abwehrbereite Demokratie" längst nicht erschöpfend beschrieben, aber ein paar Merkmale skizziert, die Ihnen eine Vorstellung geben sollen, wie versucht wird, die Demokratie zu schützen. Selbstverständlich sind auch freie Medien, eine unabhängige Justiz und eine agile Zivilgesellschaft wichtige Garanten für ein freiheitliches Gemeinwesen. Das alles hat für Sie einen gewissen Grad an Selbstverständlichkeit, der Sie wenig darüber nachdenken lässt, dass es auch anders sein könnte und auch anders war, z.B. während der NS-Zeit, aber auch - wie Sie soeben in Geschichte nachlesen sollen - in der DDR.

Physik NTG KOR

Bitte bis Freitag zur Gravitation noch die Aufgaben im Buch S. 131/3 und S. 139/3 bearbeiten!

Neue Aufgaben bis Mittwoch 25.03.20:

1. Betrachtet wird die Bewegung des Planeten Saturn um die Sonne.

a) Berechne die Sonnenmasse aus den Konstanten G* und Cs=2,97·10-34a2·m-3 !

b) Die Fallbeschleunigung auf der Saturnoberfläche beträgt 11,0 m·s-2. Welche Masse ergibt sich für den Saturn, wenn sein mittlerer Radius 6,0·104 km bträgt?

c) Wie lange dauert ein Saturnumlauf um die Sonne und welche Bahngeschwindigkeit hat der Saturn, wenn er im Mittel 1,43·109 km von der Sonne entfernt ist?


2. Das Hubble Space Telescope, das zum Beobachten ferner Himmelskörper dient, umkreist die Erde in einer Höhe von ca. 590 km.

a) Berechne die dort herrschende Fallbeschleunigung!

b) Ermittle seine Umlaufzeit um die Erde und seine Bahngeschwindigkeit!


Neuer Auftrag bis Montag, 30.03.:

Lesen, verstehen und behalten: Texte im Buch Seiten 132 bis 137: Ausblicke zur Gravitation ! Danke!


Neue Aufträge bis Freitag, 03. 04. 20:

1. Durcharbeiten und Verstehen: Buch S. 142 - 149: Grundlagen Wellen

2. Dazu Aufgaben S. 148/1 - 3 ! Danke!


Dringende Empfehlung bis nach den Ferien:

Grundlagen "Wellen" S. 142 -149 Wiederholen und Vertiefen!


Neue Aufträge bis Montag, 27.04.20:

1. Buch S. 152 - 155 "Überlagerung/Stehende Wellen" durcharbeiten!

2. Aufgabe S. 152/1 unten bearbeiten! Danke!


Neuer Auftrag bis Donnerstag, 30.04.20:

RSG-Wiki - Physik - 10. Jhgst. - Wellen.... Durcharbeiten und Verstehen! Danke!


Neuer Auftrag bis Dienstag, 05. Mai:

1. Aufgaben Nr. 4, 5 und 6 bearbeiten (--> Whats-App)  !

2. Interferenz wiederholen und vertiefen (Insbesondere Bedingungen für Maxima und Minima!) Danke!


Deutsch

Wir erarbeiten in Schritten eine Interpretation eines dramatischen Textes. Als Beispiel dient uns der ausgeteilte Abschnitt zu Wolfgang Borcherts Drama "Draußen vor der Tür". In einer ersten Phase wurde der sog. "gedankliche Aufbau" ermittelt. Nun wollen wir uns den dramaturgischen Gestaltungsmitteln widmen. Dazu demnächst mehr.

Physik HAB

siehe 10c

Geschichte

Liebe Schülerinnen und Schüler,

in Geschichte bewähren wir uns in neuen Herausforderungen (Buch Kapitel 1.5, S. 28 - 33). Die 68er-Bewegung, insbesondere die AP0, mit ihren Themen Bildung, Nazi-Vergangenheit, Rechtsreformen und Frieden (Vietnam, NATO-Doppelbeschluss) haben wir Revue passieren lassen. Zur Vertiefung lest bitte noch M6 (Mehr Demokratie wagen) und M8 (Deutscher Herbst). Für die Umwelt lest bitte S. 29 bis S.30. In rsg-wiki unter dem Fach Geschichte findet ihr auch einen Podcast, den ihr euch anhören könnt. Schön wäre natürlich auch ein Referat über die Grünen, die hier ihren Ursprung haben. Wer Lust hat, soll sich bei mir melden! (4293 oder woleng@directbox.com) - Fröhliches Schaffen! W.E.

Neuer Arbeitsauftrag (24.03):

Nachdem Ihr nun die Seiten alle gut durchgelesen habt, sollt ihr die Karikatur "Ich jedenfalls verleih' nie wieder etwas!" von Horst Haitzinger aus dem Jahre 1988 schriftlich interpretieren (Basissatz - Beschreibung - Deutung der Bildelemente - begründete Stellungnahme zur Position des Autors aus heutiger Sicht). Bitte macht dies sorgfältig, die Schriftform ist erforderlich, damit Ihr die Methodik der Interpretation einer Karikatur einübt. Das ist wichtig für die Kursphase und fürs Abitur, denn ihr müsst in vielen gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Cartoons, Karikaturen oder Bilder interpretieren. Lest bitte auch dazu die Quelle M 9, S. 33 "Grundsätze "grüner Politik"" von Claudia Roth. - Die Interpretation sollt Ihr mir bitte bis Sa., den 28.03. schicken

Karikatur: Methodik (kursiv) und Interpretation (28.03.2020)

                           Interpretation einer Karikatur

Der Basissatz enthält die formale und inhaltliche Grundinformation zur Quelle. Formal interessieren Autor, Titel, Art der Quelle und ihr Erscheinungsjahr. Das Erscheinungsjahr ist wichtig, weil es den Zeitbezug angibt. Inhaltlich muss die Thematik begrifflich genau bestimmt werden. Die Thematik gibt die Perspektive und den Fokus an, unter der und auf den hin die Quelle interpretiert wird. Ohne Kenntnis der Thematik kann Wichtiges von Nebensächlichem nicht unterschieden werden. Der Leser soll wissen, worum es geht.

Die Karikatur „Ich jedenfalls verleih‘ nie wieder etwas!“ von Horst Haitzinger aus dem Jahre 1988 setzt sich mit der globalen Umweltzerstörung auseinander, die zukünftige Generationen bedroht.

Die themengeleitete Beschreibung (vgl. Inhaltsangabe bei Texten) geht nicht in die Details, sondern nennt die konstituierenden Bildelemente und skizziert ihren Sinnzusammenhang. Der Leser erhält einen thematischen Überblick.

Die Karikatur zeigt im Vordergrund einen Kinderwagen, in dem ein Kleinstkind sitzt, das seinen Schnuller verloren hat, der auf dem Boden liegt. In seinen Ärmchen hält es den Erdball, auf dem deutliche Spuren einer Umweltzerstörung abgebildet sind. An einem dort abgebildeten kahlen Baum ist ein Zettel befestigt mit der Aufschrift: „Mit besten Dank zurück!“ Im Hintergrund wird eine Backsteinwand angedeutet, an der ein Plakat klebt: „Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geliehen“.

Die analytische Interpretation greift die Bildelemente auf. Sie geht beschreibend näher auf die Details und eventuell deren zeichnerische Ausführung ein, um thematisch ihren Sinngehalt zu erhellen. Der zeitgeschichtliche Hintergrund und andere Kontexte brauchen noch nicht beigezogen zu werden. Der Leser soll die Karikatur in ihrer Sinnbedeutung verstehen.

Das im Kinderwagen sitzende Kleinstkind reißt vor Schreck und Entsetzen Augen und Mund auf und die noch spärlichen Haare stehen ihm zu Berge. Der Grund für diese Reaktion ist der übel zugerichtete Globus, den es in seinen Händen hält. Auf dem Globus sind rauchende Fabrikschlöte, die ihre Abgase in die Luft blasen. Die Folgen dieser Luftverschmutzung zeigen die abgestorbenen Bäume, die auf dem Erdball verteilt sind. Ein Fischgerippe verweist auf die verschmutzten Gewässer, in denen die Fische vergiftet werden oder nicht genügend Sauerstoff erhalten. Ein menschlicher Totenkopf mit einem Tiergerippe steht für die tödlichen Gefahren, die von giftigen Müllbergen ausgehen, in denen Industrieabfälle irgendwo in der Landschaft entsorgt werden. Mehrere Flicken, die Löcher in der Erde notdürftig zudecken, widerspiegeln den ungehemmten Abbau an Rohstoffen, der oft hässliche Narben hinterlässt, weil auf die Natur keine Rücksicht genommen wird. Diese gigantische Ausbeutung gefährdet unsere Erde, die schon deutliche Risse zeigt und an manchen Stellen schon zerfetzt wirkt. Notdürftig zusammengehalten wird sie von den Längen und Breitengraden, die wie Paketschnüre für das arg ramponierte Geschenk Erde an das Baby wirken. Diese Geschenkübergabe kommentiert der Zeichner sarkastisch auf dem angehefteten Zettel: „Mit bestem Dank zurück!“ Besten Dank spricht die Elterngeneration für ihren sorglosen und verschwenderischen Lebensstil aus, dessen Folgen für die Umwelt ja deutlich zu sehen sind. Das Kleinstkind ist über sein Geschenk so erschreckt und entsetzt, dass ihm der Schnuller aus dem Mund fällt, was als Verlust einer behüteten Kindheit und einer unbelasteten Zukunft verstanden werden darf. Die zukünftige Generation steht für die Umweltsünden der heutigen Generation gerade. Darum betitelt der Autor seine Karikatur und legt dem Kleinstkind diese Worte in den Mund: „Ich jedenfalls verleih‘ nie wieder etwas!“ Aus der Perspektive des Kindes wird kommentiert, dass die Elterngeneration die Erde nicht unversehrt, sondern reichlich geschunden ihren Kindern übergibt. Der Ärger über die so geschmälerten Lebenschancen ist deutlich herauszuhören. Im Grunde ist dies ein unerträglicher Zustand, wird die Generationengerechtigkeit gröblich verletzt, weswegen der Autor auf dem Plakat eine eindringliche Mahnung an alle seine Zeitgenossen ausspricht: „Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geliehen“. Der Autor mahnt mit einem Paradoxon. Wie können Eltern von ihren neugeborenen Kindern etwas leihen? Das ist auf den ersten Blick ein Widerspruch. Ein Widerspruch ist aber auch, dass Eltern ihren Kindern das Leben schenken und ihnen gleichzeitig durch Umweltzerstörung ein Stück ihrer Lebensgrundlage zunichtemachen. Damit gewinnt der Widerspruch eine hermeneutische Funktion, er lässt uns die Widersprüchlichkeit unseres eigenen Handelns erkennen. Diese Erkenntnis soll zu einem Umdenken führen. Indem wir die Erde als eine Leihgabe unserer Kinder betrachten, sorgen wir uns um deren Zukunft und überdenken unser Handeln im Hinblick auf den Verbrauch von Ressourcen. Damit löst sich der Widerspruch auf und offenbart so gelesen seinen tieferen Sinn. Das genau ist Funktion und Wirkung eines Paradoxons und widerspiegelt die Intention des Autors.

Die abschließende Reflexion setzt sich mit der Intention des Autors auseinander. Dabei werden die zeitgeschichtlichen Hintergründe miteinbezogen. Zu all dem wird dann begründet Stellung bezogen.

Der Autor warnt drastisch vor einer Umweltzerstörung, die die Zukunft unserer Kinder und das Leben auf diesem Planeten gefährdet. Zwar wurde 1988 schon gegengesteuert, indem Kläranlagen gebaut und Filteranlagen eingebaut wurden, was die allzu sichtbaren Spuren des Fischesterbens und Waldsterbens eindämmte, aber schleichend und weltweit ging die Umweltzerstörung auch wegen eines kontinuierlichen Wachsens der Weltwirtschaft und der Weltbevölkerung immer weiter. Was sich aber nicht unmittelbar vor der eigenen Haustür ereignet, haben längst nicht alle im Blick. Haitzinger zeigt darum auch nicht die Umweltprobleme in Deutschland, sondern global. Damit wollte er damals seinen Zeitgenossen die Augen öffnen und den Blick weiten. Es nützt ja nichts, wenn man Problemmüll in Entwicklungsländer exportiert, nach dem Motto: Aus den Augen aus den Sinn. Global denken und lokal handeln, ist eine Devise im Umweltschutz, die auch heute nichts von ihrer Aktualität verlorenen hat. Der Klimawandel zeigt, dass der Umweltschutz damals wie heute brisant ist. Es bedurfte schon der Jugendbewegung „Fridays for Future!“, um diese Tatsache ins Bewusstsein der heute für morgen verantwortlichen Generation zu heben. Möglicherweise wird die derzeitige Corona-Krise, die einen wirtschaftlichen Shut-down bewirkte, auch eine Veränderung in unseren Lebensgewohnheiten bringen, die der Umwelt zugutekommen. Vielleicht entdecken wir wieder die Lebensfreude im Kleinen: Wir müssen zum Urlaub nicht in fremde Länder fliegen, es gibt auch in der Nähe Schönes zu entdecken. Glück erwächst nicht aus der Vielzahl der Erlebnisse, sondern aus der Zufriedenheit mit dem Alltäglichen.

Wenn Sie das dann alles schön gelesen und verdaut haben, melde ich mich wieder mit dem Bundes- und Sozialstaat.

Neue Einträge am 29.04.

Wir werfen kurz einen Blick auf die ehemalige DDR. Um deren Staatsaufbau zu erklären, reicht die Zeit nicht aus. Schauen Sie sich bitte das Strukturbild M7 S. 37 an. Dort wird die dominierende Rolle der SED, des Politbüros und der Stasi gut ins Bild gesetzt. Diese Rolle bestimmt das Lebensgefühl der Menschen, das wesentlich im Text und in den Quellen dargestellt wird. Text und Quellen bitte ich Sie zu lesen, damit sie einen Eindruck von den Lebensverhältnissen dort haben. Natürlich sind die ausgewählten Beispiele schon etwas krass, aber das Misstrauen gegenüber dem Staat und der Rückzug ins Private sind schon kennzeichnende Grundzüge. Die Karikatur M1 S.36 von Horst Haitzinger nimmt die Verblendung der SED-Führung angesichts der schon schwelenden Staatskrise im August 1989 auf die Schippe. - Einige von Ihnen haben noch keine Karikatur interpretiert. Sie haben hier und jetzt dazu Gelegenheit. Wie das geht, können Sie oben nachlesen. Wer schon eine Karikatur interpretiert hat, braucht das nicht zu machen, darf aber natürlich. Von den anderen hoffe ich, viele Zusendungen bis nach dem Wochenende am Montag , den 04.05, zu erhalten.

Neue Einträge am 04.05.

Nach einem kurzen Blick auf die BRD und die DDR wird die Auflösung des Ostblocks und die Wiedervereinigung in den Blick genommen. Die Auflösung des Ostblocks beendet den Ost-West-Konflikt. Dieser entsteht 1917 durch Gründung der Sowjet-Union. Seither konkurrieren Kapitalismus und Kommunismus um Einfluss in der Welt. Der Konflikt war zunächst verdeckt und führte zeitweilig sogar zu einem Kriegsbündnis gegen den Nationalsozialismus. Dieses Bündnis wollte man nach WK II fortführen. Die One-world-theorie brachte die UN als Friedensorganisation hervor. Die angestrebte Zusammenarbeit von USA und SU scheiterte aber an den realen Gegensätzen. 1947 erklärten die USA in der Truman-Doktrin die Zusammenarbeit für beendet und wollten künftig den Kommunismus eindämmen (Containment-Politik). Damit brach der kalte Krieg offen aus. Sein Höhepunkt ist die Kuba-Krise 1962. Danach versuchte man, sich wenigstens so weit zu verständigen, dass die Gefahr eines Nuklearkrieges gemindert ist. Die amerikanischen Erfahrungen im Vietnam-Krieg und die sowjetischen mit dem Prager Frühling führten zum SALT-I-Vertrag 1972, der eine Begrenzung der strategischen Langstreckenwaffen mit Nuklearsprengköpfen vorsah. Eine wichtige Voraussetzung hierfür war auch die Neue Ostpolitik von Brandt. Nach dem Motto "Wandel durch Annäherung" fand eine Verständigung über die offene Frage der Grenzen in Europa statt. Diese Verständigung mit unseren östlichen Nachbarn war noch keine völkerrechtlich gültige Vereinbarung über die Grenzen in Europa nach WK II, führte aber zur "Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) in Helsinki. Die Schlussakte von Helsinki 1975 vereinbarte Grundsätze, z.B. die Menschenrechte, und vertrauensbildende Maßnahmen, z.B. Militärbeobachter bei Manövern. Die Anerkennung der Menschenrechte schuf für oppositionelle Gruppen (Dissidenten) im Ostblock eine Basis, auf die sie sich berufen konnten, z.B. die "Charta 77" von Vaclav Havel. Auch in der DDR protestierten u.a. mit Wolf Biermann, Robert Havemann und Rainer Kunze Künstler und Intellektuelle gegen das SED-Regime. Das SED-Regime reagierte im Falle von Biermann und Kunze mit Ausweisungen. Vermutlich wollte sich der Ostblock gegen den Westen abschotten und stellte Ende der 1970er Jahre Raketen mit atomaren Sprengköpfen in Osteuropa auf. Dagegen richtete sich der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979. Er bestand aus zwei Teilen: Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Stationierung der SS-20 bewirkt habe. Vollends verfahren wurde die Situation als die Sowjetunion am 25.12.1979 in Afghanistan einmarschierte, um ein islamistisches Regime zu verhindern, und die westliche Welt daraufhin die olympischen Spiele 1980 in Moskau boykottierte. Auch der fertig ausgehandelte und unterschriebene SALT II Vertrag (1979) wurde vom amerikanischen Kongress nicht mehr ratifiziert, also völkerrechtlich in Gang gesetzt - allerdings hielten sich beide Seiten daran.

Um diese Zeit und in dieser Situation spielten die drei auf S.40 M1 abgebildeten Männer eine große historische Bedeutung. Es macht Sinn, wenn wir uns über die Biographie dieser Männer informieren: Diejenigen, deren Nachname mit A-G anfängt, schreiben ein Portrait zu Papst Johannes Paul II (Karol Wojtyla), die von H - p über Gorbatschow und R -Z über Lech Walesa. - Das sollen Sie mir dann bis zum Wochenende 10.05. zuschicken.

Ethik

Medizinethik ist ein weites Feld. Wir haben uns bei der Kette des Lebens auf den Anfang konzentriert. Zuletzt haben wir uns über die gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch unterhalten. Die grundsätzliche Problematik besteht darin, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau konfligiert. Die restriktive Position, dass menschliches Leben von Anfang an Person und daher unantastbar ist, erscheint ebenso wenig zielführend wie die libertäre Position, mein Bauch gehört mir. Wer die Interessen von Mutter oder Kind absolut setzt, verschließt sich einer ethisch differenzierenden Diskussion. Da - aus historischen Gründen - menschliches Leben bei uns mit der Zeugung als Zygote beginnt, ist der Staat verpflichtet, dieses Leben zu schützen. Die große Frage dabei ist, wie ihm dies gegen den Willen der werdenden Mutter gelingt. Diese Problematik hat die ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süßmuth auf den Begriff gebracht: Wie kann das Leben des ungeborenen Kindes gegen den Willen der werdenden Mutter geschützt werden? Das Recht auf Leben beginnt bei uns mit der Zeugung, mit der Entstehung einer Zygote. Es beginnt damit aber nur und ist nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht voll entwickelt, das ist es erst mit seiner Geburt. Damit wächst das Recht mit dem Leben. Für unsere Zygote heißt dies, dass embryonenverbrauchende Forschung verboten ist (Ausnahmen gibt es für importierte Embryonen). Anderseits ist aber die Antibabypille erlaubt. Zwar verhindert die Antibabypille nicht die Zeugung, wohl aber die Einnistung (Nidation) in der Gebärmutter (Uterus). Auch befruchtete Eier werden durch hormonelle Herbeiführung der Menstruation ausgeschwemmt. Dies geschieht aber, vermutlich sogar in der Mehrzahl der Fälle, auch auf natürlichem Wege. Das gibt dem Gesetzgeber die ethische Legitimation, die Antibabypille nicht zu verbieten. Sie ist aber verschreibungs- und kostenpflichtig. Die Krankenkassen bezahlen sie nur für Jugendliche unter 18 Jahren, um ungewollte Schwangerschaften zu verhüten bzw. aus medizinischen Gründen. Anderseits ist aber auch klar, dass, wer das Lebensrecht des ungeborenen Kindes absolut setzt (Vorrang hat nur das bereits geborene Leben, im Konfliktfall also das bedrohte Leben der Mutter selbst vor dem ungeborenen Leben des Kindes), nicht für die Antibabypille stimmen kann. Diese ethische Diskussion um die Antibabypille zeigt die differenzierende und differenzierte Haltung des Gesetzgebers, die auch im Falle des Schwangerschaftsabbruchs geführt wird. Mit der Nidation ist die Frau schwanger. Zwar kann es, insbesondere in der Frühphase der Schwangerschaft, noch zu Abgängen auf natürlichem Wege kommen, dies ist aber eher selten und keineswegs in der Mehrzahl der Fall. Das ist ein deutlicher Unterschied zur Frage der Nidation und der Antibabypille. Diesem Unterschied muss der Gesetzgeber bei einem grundsätzlichen Recht auf Leben Rechnung tragen, wenn er den Schwangerschaftsabbruch regelt. Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben ist ganz klar ein Stück gewachsen, es hat die Hürde der Nidation genommen. Wir sind uns im Klaren: Mit jedem Tag der Schwangerschaft wächst das Recht des Kindes auf Leben. Der Staat muss sich aber auch Gedanken machen um die Lebenssituation der Frau. Hier sind alle sozialen und rechtlichen Zumutungen zu bedenken, die mit Mutter- und Elternschaft verbunden sind. Da wir hier stehen geblieben sind, ist Ihre Hausaufgabe nun, soziale und rechtliche Zumutungen sich zu überlegen oder zu recherchieren. Bitte, teilen Sie mir Ihre Überlegungen und Ergebnisse bis einschließlich Dienstag, den 24.03.2020 mit, dann kann ich hierzu eine überblicksmäßige Zusammenfassung anfertigen.

Drücken Sie bitte auf den Link "Zusammenfassung", um zu dieser Seite geleitet zu werden!!

Zusammenfassung

Geographie

Asiatisch Pazifischer Raum

[1]

Plattentektonik

[2]

Wiederholung - Klimazonen der Erde -

Land ocean ice cloud 2048.jpg Quelle: visibleearth.nasa.gov - Zum Vergrößern: Bild anklicken


Arbeitsaufgabe - Gruppenarbeit

  1. Element 1: Beschreibe, was Du auf dem Satellitenbild siehst.Erkläre die Verteilung der Wolken.
  2. Element 2: Erarbeite im Atlas eine Verteilung der Hoch- und Tiefdruckgebiete, sowie der Windzonenen der Erde
  3. Element 3: Versuche nun nochmals die Zusammenhänge mit dem Satellitenbild zu finden!



Klimazon.gif

Klimadiagramme auswerten:


Klima der USA

Grundlagen Boden

Bodentyp, Bodenart, wichtige Böden

Landwirtschaft in den USA

Industrie

Rust-Belt - ehemaliger Manufacturing Belt

30px   Aufgabe
  1. Beschreibe die Industriestruktur im Manufacturing Belt
  2. Welche Gründe gibt es für den Niedergang der Industrie im Manufacturing Belt
Detroit:

Plattentektonik

Plattentektonik Lernpfad: [https://wiki.zum.de/wiki/Pazifischer_Raum#Plattentektonik mit Aufgaben

Erdbeben

Diagramme auswerten

Was man bei der Diagrammauswertung alles falsch machen kann

Japan

Industrie

Indien

Relief und Klima

Indien auf dem Weg zum Global Player


Bevölkerungsentwicklung und Nahrungsmittelsicherung

Die Grüne Revolution

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Kritik an der Grünen Revolution Grüne_RevolutionWikipedia-logo-v2.svg
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China

Naturraum

Größe und Vergleich mit Deutschland

Relief

Klima in China

Grundlegende Faktoren, die die Temperatur bestimmen: 1. Lage im Gradnetz (höchste Temperatur in den Tropen (Äquator bis zu den Wendekreisen), Abnahme zu den Polen 2. Höhenlage (niedrigere Temperatur in den Gebirgen) 3. Lage am Meer oder im Landesinneren (Meernähe: geringe Temperaturamplitude; Binnenlage: große Temperaturamplitude)

Chinas Aufstieg zur Weltmacht

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Der Dreischluchtenstaudamm

Lage: [ www.google.com is not an authorized iframe site ]


Ziele:


Dokumentation: [ www.youtube.com is not an authorized iframe site ]

Technische Besonderheiten: [ www.youtube.com is not an authorized iframe site ]

Die neue Seidenstraße

Historische Betrachtung

  • Das Projekt der neuen Seidenstraße:

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Die Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Naturraum/Historische Entwicklung

--> , Zum Unterichten

Wasserkraft und Gas aus Sibirien

Die Transsib und die BAM

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English

Mathematik

Verschieben, Strecken, Stauchen und Spiegeln von Funktionsgraphen

Wiederholung: Die allgemeine Sinusfunktion

Hier könnt ihr euch anhand einer einfachen Geogebra-Datei nochmals die Auswirkungen der Auswirkungen der verschiedenen Parameter a, b, c und d auf die allgemeine Sinusfunktion anschauen:
die allgemeine Sinusfunktion
Beantwortet danach folgende Frage: Wie wirken sich die verschiedenen Parameter auf den Graphen der Funktion aus? Beantwortet dies Fragen ohne in euer Heft zu schauen schriftlich und vergleicht sie anschließend mit der hier aufgeführten Lösung:

a: Streckung (für |a|> 1) bzw. Stauchung (für |a|< 1).
b: Streckung (für |b|< 1) bzw. Stauchung (für |a|> 1) in x-Richtung.
c: Verschiebung in x-Richtung (Achtung: Verschiebung in positive x-Richtung, für c>0 bzw. Verschiebung in negative x-Richtung, wenn c<0)
d: Verschiebung in y-Richtung

Verschieben von Funktionsgraphen

Hier könnt ihr euch anhand einer einfachen Geogebra-Datei nochmals die Auswirkungen einer Verschiebung von Funktionsgraphen verdeutlichen:
Verschieben von Funktionsgraphen
Beantwortet danach erneut folgende Frage: Wie wirkt sich eine Veränderung des Parameters c aus und wie eine Veränderung des Parameters d?

c: Verschiebung in x-Richtung (Achtung: Verschiebung in positive x-Richtung, für c>0 bzw. Verschiebung in negative x-Richtung, wenn c<0)
d: Verschiebung in y-Richtung |

Strecken und Stauchen von Funktionsgraphen

Hier könnt ihr euch anhand einer einfachen Geogebra-Datei nochmals die Auswirkungen einer Streckung bzw. Stauchung von Funktionsgraphen verdeutlichen:
Stauchen und Strecken von Funktionsgrpahen von Funktionsgraphen
Beantwortet danach erneut folgende Frage: Wie wirkt sich eine Veränderung des Parameters a aus und wie eine Veränderung des Parameters b?

a: Streckung (a>1) bzw. Stauchung (a<1) in y-Richtung
b: Streckung (b<1) bzw. Stauchung (b>1) in x-Richtung |

Symmetrie von Funktionsgraphen

Hier sieht man anhand von zwei einfachen Geogebra-Dateien, welche Eigenschaften der Graph einer Funktion aufweisen muss, so dass er :

Beantwortet danach folgende Frage: Welche Bedingung muss die Funktionsgleichung einer Funktion erfüllen, so dass ihr Graph achsen- bzw. punktsymmetrisch ist?

achsensymmetrisch: f(x)= f(-x)
punktsymmetrisch: -f(x)= f(-x)

Alles auf einmal

Zum Abschluss könnt ihr euch nun die verschiedenen Auswirkungen noch einmal komplett anhand der folgenden Geogebra-Datei verdeutlichen:
Verschiebung, Streckung und Stauchung von Funktionsgraphen
Außerdem gibt es hier noch ein zusammenfassendes Video zu dem Themenbereich:

Übungsaufgabe

Bearbeitet die folgende Aufgabe mittels der folgenden Geogebra-Datei:
Übungsaufgabe
Gebt zu jeder der vier weiteren Funktionsgraphen, die ihr über die Kontrollkästchen aktivieren könnt, einen passenden Funktionsterm an. Eine Lösung dieser Aufgabe werdet ihr am kommenden Dienstag hier erhalten.


* der erste Graph der Funktion  g_1  ist im Vergleich zum Graphen zu f einfach um eine Einheit nach unten verschoben. 
* der zweite Graph der Funktion  g_2 hingegen ist an der y-Achse gespiegelt, weshalb im Funktionsterm jeweils "x" durchc "-x" ersetzt wurde und der Funktionsterm daraufhin entsprechend vereinfacht werden kann.
* der dritte Graph von  g_3 ist an der x-Achse gespiegelt, weshalb lediglich ein "-"-Zeichen vor den Funktionsterm geschrieben wurde und anschließend die Klammer aufgelöst wurde.
* der letzte Graph der Funktion  g_4 schließlich ist im Vergleich zum Graphen von f um zwei Einheiten in positive x-Richtung verschoben, weshalb "x" jeweils durch "(x-2)" ersetzt wurde.


Lösung der Übungaufgabe